Over de oorlog in Oekraïne – 2

“Vladimir Hitler”


 

INTERVIEW MIT WOLFGANG RICHTER – 2

Wolfgang Richter, Oberst a.D., war viele Jahre lang in verschiedenen, verantwortlichen Funktionen in der Rüstungskontrolle tätig. Zudem war er mit der Entwicklung einer europäischen und globalen Friedensordnung befasst. Er ist Mitautor des im Juni 2024 erschienenen und von Götz Neuneck herausgegebenen Buchs Europa und der Ukrainekrieg. Ulrike Simon gab er die Gelegenheit, mit ihm über den Krieg in der Ukraine zu sprechen. Wir veröffentlichen das folgende Interview in zwei Teilen. Den ersten Teil können Sie hier lesen.
 

„DIE SICHERHEITSKRISE EUROPAS IST MIT DER SCHULDFRAGE NICHT LÖSBAR“

Die Kritiker einer kooperativen Sicherheitsordnung haben die Realitäten des Kalten Kriegs und vernunftorientierte Wege zu seiner Überwindung verdrängt, sagt der Militärexperte Wolfgang Richter.
 
 
Herr Richter, vor 10 Jahren befanden sich Teile der ukrainischen Armee schon einmal im Donbass in der Defensive. Sie waren erst in Ilo­wa­jsk und später in Debalzewe eingekesselt. Unter Vermittlung von Bundeskanzlerin Merkel und dem französischen Präsidenten Hollande wurden daraufhin die Vereinbarungen von Minsk getroffen.

Die Lage von 2014/15 nach den Gefechten von Ilowajsk und Debalzewe ist mit der von heute nicht vergleichbar. Damals waren Deutschland und Frankreich daran interessiert, den Krieg zu stoppen, während Europa applaudierte und die USA unter Präsident Obama in die zweite Reihe traten. Es bestand in der OSZE ein Konsens, den in Minsk vereinbarten Waffenstillstand mit seinen militäri­schen und politischen Regelungen umzusetzen, dazu eine trilaterale Kontaktgruppe einzurichten und einer Sonder­beobachtungsmission das Mandat zu erteilen, dies vor Ort zu überwachen.

Das interpretieren die ukrainischen und europäischen Beteiligten heute anders. Merkel und Hollande äußerten beide in Interviews, dass man es mit der Umsetzung nicht so ernst gemeint habe.

Es ist bedauerlich, dass die Intention hinter den Minsker Vereinbarungen nachträglich in Frage gestellt und behauptet wird, es sei nur um Zeitgewinn gegangen, damit die ukrainische Armee gegen den nächsten russischen Angriff gestärkt werden könne. Dies steht im Widerspruch zur internationalen Unterstützung für die Minsker Abkommen. Wenn Moskau damals die Absicht gehabt hätte, den Konflikt militärisch zu einem Ende zu bringen, hätte es dies schon 2015 realisieren können.

Diese Interpretation negiert aber auch den inneren Konflikt, in dem sich die Ukraine 2014 befand, und der im Vordergrund der Vermittlungsbemühungen der OSZE stand. Leider verstärkt diese Darstellung auch das Moskauer Narrativ, vom Westen bewusst getäuscht worden zu sein. Sie nährt russische Vorbehalte gegenüber etwaigen neuen Verhandlungsansätzen. Außerdem dürfte sich Moskau in seiner Annahme bestätigt sehen, dass es spätestens seit 2021 keine realistische Aussicht mehr gegeben habe, dass Kiew die politischen Bestimmungen der Minsker Abkommen umsetzen werde.

Ihre Darstellung widerspricht damit der gängigen Erzählung, dass sich die Ukraine hätte auf einen Krieg vorbereiten müssen, da russische Truppen die Krim und den Donbass besetzt hatten. 

Der Versuch der USA, schon während des Bukarester NATO-Gipfels vom April 2008 den Bündnis­beitritt der Ukraine zu erreichen, hat aus Moskauer Sicht „rote Linien“ überschritten, auch wenn Deutschland und Frankreich sich dem damals widersetzten. Für Moskau bedeutete dies die potenti­el­le Ausweitung amerikanischer Nukleargarantien bis an den Don, die Veränderung des strategi­schen Gleichgewichts durch die mögliche Stationie­rung weitreichender Waffen in unmittelbarer Nähe russischer Kerngebiete, die Gefährdung der Basis der Schwarzmeerflotte auf der Krim und die Entfremdung prorussischer Bevölkerungsteile in der Ostukraine.

Die west­liche Unterstützung des Maidan-Aufstands im Winter 2014 bewertete Moskau als hybride Kriegs­führung, die einen Regime­­wechsel zum geopolitischen Nachteil Russlands erzwingen und die Ukraine ins westliche Lager ziehen sollte. Um dem zu begegnen, annektierte Moskau völkerrechts­widrig die Krim und unter­stützte die Anti-Maidankräfte in der Ostukraine. Ihnen standen vor allem die Freiwilligen­bataillone Kiews gegenüber, denn ein Teil der Flotte und der Armee war übergelaufen oder wollte nicht gegen „Landsleute“ kämpfen.

Der Westen reagierte mit Sanktionen gegen Russland, stimmte aber der Konfliktschlichtung zwischen den verfeindeten Parteien innerhalb der Ukraine durch Deutschland und Frankreich im Normandy-Format und durch die OSZE zu. Die Minsker Abkommen von 2014/15 beendeten die Kämpfe zwar nicht vollständig, aber reduzierten erheblich ihre Intensität und verhinderten weitere militärische Offensiven.

Russland wurde auch deswegen sanktioniert, weil es für die Nicht-Umsetzung der Minsk-Vereinbarungen verantwortlich gemacht wurde.

Die Sonderbeobachtungsmission der OSZE hat Waffenstillstandsverletzungen auf beiden Seiten festgestellt.

Der Streit um die Umsetzung der politischen Vorgaben der Minsker Vereinbarungen erwies sich als nicht lösbar. Dabei ging es um eine weitgehende Autonomie des Donbass, lokale Wahlen, die Auflösung irregulärer Verbände, Amnestie etc. Die ukrainische Führung konnte und wollte die dafür notwendige Verfassungsänderung gegen den nationalen Widerstand innerhalb und außerhalb der Rada nicht durchsetzen. Sie verlangte stattdessen zunächst die volle Regierungs­kontrolle über die Grenzen zwischen Russland und den selbsterklärten „Volksrepubliken“ Donezk und Luhansk. Diese wurden zwar von Moskau unterstützt, verfolgten aber auch eigenständige Inter­essen. Eine militärische Präsenz Kiews in ihrem Hinterland an den Grenzen zu Russland wollten sie verhindern, solange die politischen Bedingungen nicht erfüllt waren.

2020 vollzog Präsident Selenskyj eine Kehrtwende seiner Politik der Versöhnung, mit der er den Wahlkampf 2019 gewonnen hatte. Mit seinem Dekret zur Befreiung der Krim, der Gründung der „Krim-Plattform“ und den Militär­bündnissen mit Polen, Litauen, Großbritannien und den USA hat er in Moskau den Eindruck erweckt, dass Kiew und die Verbündeten eine Umsetzung der politi­schen Bestimmungen der Minsker Abkommen nicht mehr beabsichtigten. Moskau reagierte mit Drohaufmärschen im Frühjahr und Herbst 2021.

Putin sei auch sonst nicht verhandlungs­bereit gewesen, heißt es. Noch kurz vor Kriegsausbruch zum Beispiel habe er Macron und Scholz abblitzen lassen und stattdessen kurz danach angegriffen.

Im Dezember 2021 unterbreitete die russische Führung den USA und der NATO zwei getrennte Vertragsentwürfe. Sie zielten darauf ab, den NATO-Beitritt der Ukraine und die Stationierung weitreichender Waffen in der geographischen Nachbar­schaft Russlands zu verhindern, die militärische Infrastruktur, die in den NATO-Beitrittsländern seit 1997 errichtet worden war, zurückzubauen und ein Moratorium für die Stationierung von INF zu gewährleisten. Zu diesem Zweck sollten gegenseitige Inspek­tionen zugelassen werden. Zudem sollten Vertrauens- und Stabilisierende Maßnahmen vereinba­rt werden, um unbeabsich­tig­te Zwischen­fälle zu verhindern oder zu deeskalieren.

Während die NATO mit grundsätzlicher Ableh­nung reagierte, stellten die USA zumindest den Verzicht auf die Stationierung von Waffen und Kampftruppen in der Ukraine sowie ein INF-Moratorium und gegenseitige Inspektionen in Aussicht. Kein Entgegenkommen gab es jedoch in der Frage des NATO-Beitritts der Ukraine. Besuche des Bundeskanzlers und des französischen Präsidenten noch im Februar in Moskau blieben ohne Erfolg. Sie hatten Putin versichert, ein NATO-Beitritt Kiews „stehe nicht auf der Agenda“. Er äußerte jedoch Zweifel, dass Berlin und Paris diese Position durchhalten würden.

Die Minsk-Vereinbarungen, die russischen Vertragsentwürfe von 2021 und das Istanbul Kommuniqué waren somit verpasste Chancen, einen (langen) Krieg zu verhindern. Die meisten Politiker und Medien im Westen sprechen jedoch von einem unprovozierten und völkerrechtswidrigem Angriff Putins. 

Putin hat sich entschieden, einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg zu führen. Dies lässt sich zwar durch die befürchtete Veränderung der geopolitischen Lage zum Nachteil Russlands erklären, aber nicht rechtfertigen. Zweifellos handelt es sich um einen Bruch der Prinzipien der europäischen Sicherheitsordnung.

Deren Fundamente, vor allem die Rüstungskontrollverein­barungen zur gegenseitigen Rückver­sicherung, waren allerdings schon davor durch Entscheidungen beider Seiten erschüttert worden. Dazu zählte die amerikanische Kündigung des strategisch wichtigen ABM-Vertrags, der Aufbau einer umfassenden strategischen Raketenabwehr der USA auch in Europa und die Blockade der Anpassung des KSE-Vertrags an die neue geopolitische Lage, die durch die fortschreitende NATO-Erweiterung ent­standen war.

Der Versuch, eine kooperative Sicherheits­ordnung mit der OSZE als Dachorganisation aufzubauen und einen gemeinsamen Sicherheitsraum ohne Trennlinien zu schaffen, konkurrierte mit einer gegenläufigen Politik der USA unter Präsident George W. Bush und einiger Alliierter. Sie wollten stattdessen mit der Unterstützung des „neuen Europa“ (Rumsfeld) die NATO ausweiten und die Option stärken, die europäische Sicherheit einseitig auch ohne russische Mitwirkung zum eigenen Vorteil zu gestalten. In diesem Kontext stießen auch die völkerrechts­widrigen Interventionen gegen Serbien, den Irak und Libyen auf die Kritik Moskaus und lösten dort Misstrauen hinsichtlich der weiteren westlichen Absichten aus. 

Das wird hierzulande in der Regel ganz anders gesehen. Cathryn Clüver-Ashbrook von der Bertelsmann Stiftung argumentiert etwa, Gorbatschows Vorstellung vom gemeinsamen Haus Europa hätte einer Realpolitik gegenüber Russland weichen müssen.1  

Eine kooperative Sicherheitsordnung für Europa, die ein „gemeinsames Haus“ unter Einschluss Russlands errichten sollte, war die realpolitische Antwort auf die politische und militärische Dauerkonfrontation und die Gefahr einer nuklearen Eskalation im Kalten Krieg. Damals beherr­schte die Sowjetunion halb Europa, stand mit 400.000 Soldaten an der Elbe und weiteren Hundert­tausenden in Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn. Das gespaltene Deutschland war das Land mit der größten Truppen­konzentration weltweit; die baltischen Staaten waren sowjetische Teil­republiken. NATO und Warschauer Pakt bedrohten sich gegenseitig mit zehn­tausenden von Kampf­panzern, Gefechts­fahrzeugen und Artilleriesystemen und Tausenden von Flugzeugen und Raketen. Über zehntausend substrategische Atomsprengköpfe waren in Europa gelagert, die Masse davon in Deutschland. Dauerkrisen waren an der Tagesordnung, jeder militärische Zwischenfall, der außer Kontrolle geriet, konnte ein Inferno auslösen. Vor diesem Hintergrund war die Einsicht gereift, dass militärische Abschreckung allein instabil ist und den Frieden nicht zuverlässig schützen kann. Das hat schon der Harmel-Bericht der NATO von 1967 erkannt. Er trat daher dafür ein, die militärische Verteidigungsfähigkeit durch Sicherheitskooperation, Dialog und Rüstungskontrolle zu ergänzen.

Es waren dann auch die Rüstungskontrollverträge für die Begrenzung der strategischen Atomwaffen (SALT/START), die Zerstörung von Mittelstreckenraketen (INF) und die Begrenzung von konven­tionellen Streitkräften in Europa (KSE), die es ermöglicht haben, die Bedrohungsperzeptionen zwischen 1986 und 1990 abzubauen und eine Politik der Sicherheitskooperation zu betreiben. Dies setzte voraus, die Bedrohungsperzeptionen der jeweils anderen Seite zu kennen, sie zu berücksichti­gen und sich gegenseitig rechtsverbindliche und verifizierbare Sicherheits­garantien zu geben, in Zukunft strategische Zurückhaltung zu wahren. Ihre zuverlässige Implementierung schafft Ver­trauen. Erst die Lösung der Sicherheitsfragen hat die Grundlage dafür geschaffen, sich künftig nicht mehr als Gegner zu betrachten, sondern auch in anderen Politikfeldern zu kooperieren. Die OSZE ist der beste Ausdruck dieses umfassenden Sicherheitsbegriffs.

Konnte eine solche Ordnung auch die durch historische Erfahrungen bedingten Ängste der osteuropäischen Staaten beschwichtigen, die sich und ihre demokratischen politischen Systeme durch Russland bedroht sahen und sehen?

Dieser Sicherheitskooperation verdanken wir die deutsche Einheit und unsere östlichen Nachbarn den Abzug von Hunderttausenden sowjetischer Soldaten aus Mitteleuropa und den baltischen Staaten. Die Umsetzung des KSE-Vertrags führte zur größten russischen Abrüstung in Friedens­zeiten und damit zum realen Abbau der militärischen Bedrohung. Erst diese Entwicklung ermög­lichte die Freiheit und Selbstbestimmung unserer östlichen Nachbarn als unabhängige Staaten. Ich frage mich, welche realpolitische Alternative es dazu hätte geben sollen.

Leider haben die Kritiker einer kooperativen Sicherheitsordnung die Realitäten des Kalten Kriegs und die vernunftorientierten Wege zu seiner Überwindung verdrängt. Es war diese Sicherheitskooperation, die den historisch bedingten Ängsten der Mittel- und Osteuropäer vor Russland, aber auch den Sicherheitsbedenken Russlands selbst am besten gerecht wurde. Dies nicht zu erkennen, und stattdessen historische Aversionen zu pflegen, Russland wieder zu dämonisieren, statt den Blick nach vorne zu richten und die Kooperation zu festigen, war der größte Fehler mittel- und osteuropäischer Eliten. Wir haben keinen Anlass, dies als vermeintlich höhere Einsicht und politische Weisheit zu akzeptieren.

Auch Gorbatschow und später Putin, so Clüver-Ashbrook, hätten zugestanden, dass sich souveräne Staaten ihre Bündnispartner frei wählen können müssen. Die Nato-Osterweiterung sei defensiv und nicht offensiv gemeint gewesen. Im Übrigen seien alle diesbezüglichen Entscheidungen demokratisch fundiert und transparent kommuniziert worden. Es gäbe keinen Grund für Russland, sich dadurch überrumpelt zu fühlen.

Die Freiheit der Bündniswahl ist in den OSZE-Grundsätzen ebenso garantiert worden wie die gegenseitige Berücksichtigung der jeweiligen Sicherheitsinteressen. Die eigene Sicherheit nicht zu Lasten der Partner auszuweiten, ist als Prinzip in der Europäischen Sicherheitscharta der OSZE von 1999 verankert. Dieser Verpflichtung unterliegt auch die NATO als Ganzes. Sie muss berücksich­tigen, dass jede territoriale Ausweitung nach Osten die nukleare Führungsmacht USA näher an Russland heranführt, zusätzliche Stationierungsräume eröffnet und damit in das strategische Gleich­gewicht zwischen den USA und Russland eingreift. Daher folgt aus dem Recht der Staaten zur freien Bündniswahl kein Anspruch, der NATO beizutreten. Vielmehr muss ein Beitritt die Sicherheit der NATO stärken und darf nicht die regionale Stabilität gefährden. Er kann nur im Konsens aller Bündnispartner erfolgen.

Vor diesem Hintergrund haben wir im Zwei-plus-Vier-Vertrag auf geo­politische Nullsummenspiele verzichtet und rechtsverbindlich zugesagt, den Abzug der russischen Truppen aus der ehemaligen DDR und Berlins nicht zur Erweiterung des Stationierungsraums alliierter Truppen zu nutzen und dort keine Stationierung von Atomwaffen zuzulassen.

Ähnliche Kriterien wurden in der NATO-Russland Grundakte von 1997 festgelegt, die den NATO-Beitritt Polens, Tschechiens und Ungarns abfedern sollte. Der Anpassung des KSE-Vertrags, der ein Blockgleichgewicht zwischen der NATO von 1990 und dem damaligen Warschauer Pakt gewähr­leisten sollte, kam dabei beson­dere Bedeutung zu. Alle Seiten waren sich über die Folgen im Klaren, die eine geographische und numerische Veränderung dieses vereinbarten Gleichgewichts bedeutete, wenn sie nicht durch eine Regelung abgelöst wurde, die für beide Seiten akzeptabel war. Das KSE-Anpassungsabkommen wurde zwar 1999 unterzeichnet, aber nur durch Russland, die Ukraine, Kasachstan und Belarus ratifiziert, nicht jedoch durch die NATO-Staaten. Damit brach ein wesent­licher Eckpfeiler aus der koopera­tiven europäischen Sicherheitsordnung.

Ein Waffenstillstand wäre nur durch die Kapitulation einer Seite oder Verhandlungen möglich. Die Ukraine schließt eine Kapitulation aus, glaubt selbst noch das Blatt mit westlicher Hilfe militärisch gegen Russland wenden zu können. Und ob Russland einen Siegfrieden erzwingen kann, ist ungewiss. Zu Verhandlungen scheint keine Seite bereit zu sein. Der Westen und die Ukraine verweisen auf die Alleinverantwortung Putins und schließen Verhandlungen mit einem Kriegsverbrecher aus. Aus dieser Sicht würde ein Kompromissfrieden mit territorialen Zugeständnissen an Russland den Völkerrechtsbruch belohnen und einen nicht hinnehmbaren Präzedenzfall schaffen. Dass Russland als – gemäß dem Budapester Vertrag – Schutzmacht für den Neutralitätsstatus der Ukraine das Land angegriffen habe, sei darüber hinaus der beste Beweis dafür, dass die Ukraine künftig NATO-Mitglied werden müsse. Aus der Sicht Moskaus stellt die NATO hingegen eine reale Bedrohung dar und man sieht sich in der Pflicht, die russischsprachige Bevölkerung in der Ukraine zu schützen. Gibt es aus dieser Sackgasse einen Ausweg?

Die europäische Sicherheitskrise, die eine lange Vorgeschichte hat, kann heute nicht nur mit der rückwärtsgewandten Frage gelöst werden, wer daran die Schuld trägt. Vielmehr muss gefragt werden, ob sie vermeidbar war, welche Politik dazu geführt hat und welche Schlussfolgerungen sich daraus für eine künftige friedliche Sicherheitsordnung Europas entwickeln lassen.

Antworten, die von moralischer Empörung getrieben sind, verstellen den Blick für die Realität und das, was politisch machbar ist. Dem komplexen Sicherheits­kontext in Europa werden sie nicht gerecht, schon gar nicht, wenn sie gegenüber eigenen Fehlern blind sind. Das Völkerrecht besteht nicht nur aus dem geschrieben Rechtskodex, sondern auch aus der Rechtsmeinung der Staaten und der Rechts­experten, und aus der Staatenpraxis. Aus ihr erwächst Völkergewohnheitsrecht. Deshalb kann man nicht zweierlei Maß anwenden, wenn es um Rechtsbrüche Russlands oder um Rechts­brüche verbündeter Staaten geht, etwa im Falle militärischer Interventionen. Dies kann zwar Moskaus Rechtsbrüche nicht rechtfertigen; doch klingt die moralische Entrüstung schal, wenn die eigene Praxis die Allgemein­gültigkeit des Völkerrechts bereits in Frage gestellt hat.

Präzedenzfälle dafür, dass Rechtsbruch eher belohnt als geahndet wird, hat es in der Vergangenheit auch im westlichen Lager mehrfach gegeben. Am Ende ist es meines Erachtens wichtiger, praktikable Wege aus einem Konflikt zu finden, der jeden Tag Tausende Leben zerstört, und eine stabile Ordnung für die Zukunft zu gestalten.

Könnten Sie dafür ein Beispiel geben?

Im Falle des Jugoslawien­krieges von 1999 haben westliche Staaten nicht nur ohne Mandat des VN-Sicherheitsrates Gewalt angewendet, sondern 2008 mit der Anerkennung der Unab­hängigkeit des Kosovo auch gegen das Prinzip der territorialen Integrität der Staaten verstoßen. Dies wurde damit begründet, dass die subregionale Stabilität nicht gesichert sei, wenn das Kosovo weiterhin im Staatsverband mit Serbien verbliebe. Den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg 2003 gegen den Irak begründeten die USA im UN-Sicherheitsrat mit einer Lüge. Die mitteleuropäischen NATO-Beitrittsstaaten, die Ukraine und Georgien haben diesen Krieg unterstützt. Berlin hat sich daran zwar nicht beteiligt, aber US-Operationen von deutschem Boden aus auch nicht behindert. Auch die militärische Intervention von NATO-Staaten gegen Libyen 2011 hat mit der Unterstützung der Rebellen und dem Sturz und der Ermordung Gaddafis das VN-Mandat klar überschritten. Solche Interventionen haben den Nahen Osten destabilisiert, zur Entstehung des IS beigetragen und Zehntausende von Todesopfern gefordert.

Was wäre ein praktikabler Weg aus dem Ukraine-Konflikt und zur Gestaltung einer stabilen Zukunftsordnung?

Eine tragfähige Friedenslösung muss vor dem dargestellten Hintergrund drei Ebenen betrachten: (1) Die gesamteuropä­ische Sicherheitsordnung; (2) den Territorialkonflikt zwischen Moskau und Kiew, vor allem um die Krim und den Donbass; und (3) den Kampf um unterschiedliche Identitäten innerhalb der Ukraine.

Ich befürchte, dass eine stabile politische Lösung Zugeständnisse von allen Seiten erfordern wird, da ein militärisch erzwungener „Siegfrieden“ eine Illusion ist. Da Russland den Krieg vor allem deshalb führt, um die NATO geographisch auf Distanz zu halten, dürfte ein NATO-Beitritt Kiews nicht zu den Optionen gehören, die geeignet sind, den Krieg rasch zu beenden. Moskau wird dann versuchen, eine geographische Pufferzone zu schaffen, die weitere territoriale Einbußen Kiews erfordern dürfte.

Ohne gesamteuropäische Vereinbarungen mit Russland geht es also nicht?

Zur regelbasierten Ordnung in Europa gehören auch rechtsverbindliche und politische Verein­barun­gen, gegenseitig auf die jeweiligen Sicherheitsinteressen Rücksicht zu nehmen. Das gilt vor allem für die Rüstungskontrolle, die leider geopolitischen Interessen zum Opfer gefallen ist. Dennoch wird die gegenseitige Zusicherung, strategische Zurückhaltung zu wahren und keine Stationierungs­räume zu schaffen, von denen aus Nachbarstaaten bedroht werden können, auch in Zukunft von wesentlicher Bedeutung für eine stabile Friedensordnung sein. Anderenfalls drohen Dauer­konflikte und instabiles Wettrüsten. Daher dürfte eine umfassende Friedenslösung für Europa weit über Einzelregelungen für den Territorialkonflikt zwischen Moskau und Kiew hinausgehen. Es geht wie 1990 um einen Ausgleich der Sicherheitsinteressen zwischen der – mittlerweile erweiterten – NATO und Russland.

Hätte man das OSZE-Konzept eines gemeinsamen Sicherheitsraumes ohne Trenn­linien ernsthaft verfolgt, hätte die spaltende Frage, ob die Ukraine mit ihren verschiedenen Identitäten sich nach Osten oder nach Westen orientieren solle, nicht gestellt werden dürfen. 

Vielen Dank für dieses Gespräch.


1.   Diskussion bei Phönix: „Zwischen Rüstung und Diplomatie

 


BRON
MAKROSKOP21 augustus 2024


 

Uitgelichte foto: IMAGO / Pond5 Images

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